Formulare für das Handelsregister

Sie können die folgenden Formulare für die elektronische Anmeldung (gem. Art. 12c Abs. 1 HRegV) nur nutzen, wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.

 

Die Anmeldungsdokumente für das Handelsregister müssen vor dem Hochladen qualifiziert elektronisch signiert oder als elektronische Urkunden signiert werden. Welche Dokumente im Einzelfall notwendig sind, ist dem Fachwissen der Nutzerin/des Nutzers (normalerweise eine Urkundsperson) überlassen.

 

Die Kosten für die elektronische Übermittlung an ein Handelsregisteramt werden während einer Einführungsphase von EasyGov.swiss übernommen. EasyGov, der Online-Schalter für die Unternehmen, ist eine eingetragene Marke des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

 
Wählen Sie nun das gewünschte Formular aus.

 

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Weitere Informationen zum Signieren der PDF Eingaben:

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