Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PrivaSphere AG für Individualentwicklungen

Version 0.1 20.09.2010

1. Geltungsbereich

Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, soweit PrivaSphere AG sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot, Umfang und Ausführung der Leistung

Für Umfang und Ausführung der von PrivaSphere AG erbrachten Leistungen ist in erster Linie – falls vorhanden – die schriftliche Vereinbarung der Parteien, in zweiter Linie die Auftragsbestätigung der PrivaSphere AG, in dritter Linie die Offerte massgebend.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der PrivaSphere AG

PrivaSphere AG ist berechtigt, Personen während eines Projektes auszutauschen.

4. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, Dritten nicht zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Jede Partei kann jede beliebige - nicht allgemein bekannte - Tatsache aus ihrem eigenen Geschäftsbereich schriftlich als vertraulich bezeichnen, die geheim zu halten ist. PrivaSphere kann auch die individuelle Unterzeichnung des PrivaSphere „Non-Disclosure Agreements“ verlangen.

5. Abnahme

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selber zu prüfen.

Ohne besondere Abrede hat der Kunde allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.

6. Änderungen

Aenderungen im Verlauf eines Projektes mit Einfluss auf den Projektumfang sind durch den Kunden immer mittels schriftlichem „Change Request“ anzumelden. PrivaSphere AG teilt dem Kunden sobald als möglich mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und die Preise hat.

Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren von Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung von PrivaSphere AG.

7. Garantie

Kann ein Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung und bei Verschulden von PrivaSphere AG zudem auf Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, jedoch insgesamt auf höchstens zwanzig Prozent des Auftragswertes. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.

8. Haftung

Die Haftung von PrivaSphere AG und ihres Personals beschränkt sich auf absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte unmittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Entwicklungsvertrages entstanden sind. Jede weitere Haftung für direkte Schäden oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung von PrivaSphere AG oder beim Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

 

Im Projekt entstehende geistige Eigentumsrechte gehören PrivaSphere ausser es wird etwas anderes vereinbart.

10. Referenzen

Im Auftrag hergestellte Produkte dürfen von PrivaSphere AG als Referenz zu Werbezwecken verwendet werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Soweit die Vereinbarungen keine besonderen Regeln enthalten, gelten die Bestimmungen über den Auftrag gemäss Art. 394 ff OR, bei ausdrücklicher Zusicherung eines Erfolges diejenigen über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR.

Gerichtsstand ist Zürich. PrivaSphere AG hat jedoch alternativ das Recht, beim Gericht am Sitz des Kunden zu klagen.